Das Geburtstagskind!!!!

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Satzung

Satzung der "Bielefelder Feierfreunde (zukünftig e.V.)"

1. Mit dem Beitritt zu den "Bielefelder Feierfreunde (zukünftig e.V.)" verpflichtet sich das Mitglied sich aktiv bzw. inaktiv in die Gemeinschaft einzubringen. Dazu können Forumsbeiträge, Buschfunk, Eventvorschläge, Eventteilnamen, das Hochladen von Videos, die Teilnahme an Umfrage, das Schreiben von Forumsbeiträgen und Ähnliches gehören. 

Auch wenn es hart klingt und eigentlich auch völlig unsozial ist, kann ein Mitglied durch eine Umfrage aus dem Forum ausgeschlossen werden. Bei einer Umfrage reicht eine einfache Mehrheit aus. (Dieses versuchen wir natürlich soweit es geht zu vermeiden!) Das von einem Ausschluss bedrohte Mitglied hat selbstverständlich die Möglichkeit sich zu dem Vorwurf der Inaktivität zu äußern. Ein aufrichtiges Besserungsversprechen des betroffenen Mitglieds kann auch schon von nur einem Mitglied angenommen werden. Oft reicht auch schon eine einfache Entschuldigung. Zusätzlich wird das Strafmaß auf 1 Kiste Bier (Deutsches Markenpils nach dem deutschen Reinheitsgebot) und 1 Kiste Sangria oder alternativen alkoholischen Getränken für die weiblichen Mitgliedern festgesetzt.

 

Bielefeld, 15.09.2009

Euer Bielefelder Feierfreundeforum!

Zusatz vom 09.01.2010:

Jedes Mitglied der/die sich in diesem Forum Einloggt, muss ab jetzt immer eine nachvollziehbare Änderung durchführen wie z.B. Beiträge schreiben, Bilder oder Videos hochladen.

Mindestens eine Änderung pro Login/Tag ist verpflichtend. Bei Wiederhandlungen kann die Person ohne Verwarnung vom Forum ausgeschlossen werden.


 

Such was!